Aufnahme
Wenn Sie zu einer geplanten Krankenhausbehandlung zu uns kommen, ist Ihr erster Anlaufpunkt die Patientenaufnahme. Hier melden Sie sich an, bevor Sie auf der Station aufgenommen werden. Unsere Mitarbeiterinnen sind Ihnen bei der Erledigung der Formalitäten gerne behilflich.
Patientenaufnahme Klinik Annweiler
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Ansprechpartner: Frau Traudel Zimmermann
Tel.: 0 63 46 / 970 - 45 01
Patientenaufnahme Klinik Bad Bergzabern
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 07.30 - 16.00 Uhr
Ansprechpartner: Frau Bärbel Keller, Frau Helga Rücker
Tel.: 0 63 43 / 950 - 35 40 oder 0 63 43 / 950 - 35 41
Patientenaufnahme Klinik Landau
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 07.30 - 16.00 Uhr
Ansprechpartner: Frau Martina Kölsch, Frau Petra Wind, Frau Alexandra Jacobi
Tel.: 0 63 41 / 908 - 25 40 oder 0 63 41 / 908 - 25 41
Dokumente zur Aufnahme
Bitte bringen Sie zu Ihrer Aufnahme folgende Dinge mit:
- Ihre Krankenvericherungskarte
- Einweisungsschein des behandelnden Arztes
Behandlungsvertrag
Vor Abschluss des Behandlungsvertrages möchten wir Ihnen noch einige Hinweise geben.
Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlichrechtlichen Kostenträgers (z.B. Krankenkasse etc.). In diesen Fällen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts für die Krankenhausleistungen verpflichtet.
Die Angaben zur Krankenkasse sind freiwillig. Bei Verweigerung der Auskunft hat der Patient die Kosten des Krankenhausaufenthaltes selbst zu tragen. Ebenfalls sind die Angaben über Religionszugehörigkeit, Familienstand und Angehörige freiwillig. Die Angabe über die Religionszugehörigkeit dient der Benachrichtigung des entsprechenden Klinikseelsorgers. Jede Unterbringung im Mehrbettzimmer setzt voraus, dass Behandlungsdaten im Rahmen der Arzt- undPflegevisite im Patientenzimmer besprochen werden.
Die Behandlungsdaten / Befunde werden gemäß § 73 Abs. 1b SGB V durch das Krankenhaus dem Hausarzt zu Dokumentations- und Weiterbehandlungszwecken übermittelt und beim Hausarzt vorliegende Behandlungsdaten / Befunde, soweit diese für die Krankenhausbehandlung erforderlich sind, können durch das Krankenhaus angefordert werden.
Die Privatrechnungen werden durch privatärztliche Verrechnungsstellen oder durch vom Gericht zugelassene Büros für privatärztliche Abrechnung erstellt. Die Mitarbeiter dieser Abrechnungsstellen unterliegen, wie der Arzt selbst, den Datenschutzgesetzen und der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Die zur Rechnungserstellung notwendigen Daten werden gemäß § 17c Abs. 5 KHG an die Abrechnungsstellen übermittelt und dort bearbeitet.
Im Rahmen des mit dem Krankenhaus abgeschlossenen Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten gespeichert, verarbeitet bzw. genutzt und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt bzw. bei Dritten erhoben. Personenbezogene Daten werden im Falle des Zahlungsverzuges zum Zwecke des Forderungseinzuges an einen Dritten (Rechtsanwalt, Inkassogesellschaft etc.) weitergegeben.




